Hosting in Deutschland

Raus aus der US-Cloud: Anwendungen und E-Mail in deutschen Rechenzentren

Viele Unternehmen wollen ihre Daten dort haben, wo auch deutsches Recht gilt, und nicht bei einem Anbieter, den US-Behörden zur Herausgabe verpflichten können. Wir holen Websites, Shops und eigene Anwendungen auf Kubernetes in deutsche Rechenzentren und bieten mit AWYN eine Groupware aus Deutschland für E-Mail und Kalender.

Europäisches Rechenzentrum reicht nicht

Der US CLOUD Act verpflichtet US-Anbieter, Daten auf Anordnung herauszugeben, unabhängig davon, ob sie in den USA oder anderswo gespeichert sind. Entscheidend ist also nicht nur, wo der Server steht, sondern wer ihn betreibt.

Stand der Angaben:

Umzugs-Check

Vier Fragen, eine Minute. Danach wissen Sie, was ein Umzug nach Deutschland für Sie bedeutet.

Frage 1 von 4

Was läuft bei Ihnen bei einem US-Anbieter?

Worum es geht

CLOUD Act
US-Anbieter müssen Daten auf Anordnung herausgeben, auch wenn sie außerhalb der USA liegen
Seit
2018 in Kraft (18 U.S.C. § 2713)
Anwendungen
Kubernetes in deutschen Rechenzentren mit CIAB.IO
E-Mail und Kalender
AWYN, Groupware aus Deutschland

Quellen: CLOUD Act, 18 U.S.C. § 2713 (US-Justizministerium, PDF), EDPB und EDPS zum CLOUD Act

Was wir für Sie umziehen

  • Bestandsaufnahme: welche Dienste wo laufen und welche Daten sie halten
  • Websites, Shops und eigene Anwendungen auf Kubernetes in deutschen Rechenzentren
  • E-Mail, Kalender und Kontakte mit AWYN statt Exchange Online oder Google
  • Umzug Dienst für Dienst, ohne großen Stichtag
  • Betrieb, Überwachung und Wartung aus einer Hand

Mehr rund um Hosting und Betrieb

So läuft es mit uns

  1. 01

    Check und Erstgespräch

    Wir klären, was bei welchem Anbieter läuft und warum Sie wechseln wollen.

  2. 02

    Bestandsaufnahme

    Wir listen Dienste, Daten und Abhängigkeiten und schlagen eine Reihenfolge vor.

  3. 03

    Umzug

    Dienst für Dienst, mit Testlauf und Rückweg, bis alles in Deutschland läuft.

  4. 04

    Betrieb

    Wir betreiben und überwachen die neue Umgebung, auf Wunsch mit SLA.

Häufige Fragen

Reicht ein Rechenzentrum in Frankfurt bei einem US-Anbieter?

Für die Frage nach dem Zugriff durch US-Behörden nicht. Der CLOUD Act verpflichtet US-Anbieter, Daten auf Anordnung herauszugeben, unabhängig davon, wo sie gespeichert sind. Entscheidend ist, wer den Dienst betreibt.

Ist die Nutzung von US-Clouds verboten?

Nein. Es geht um eine Abwägung von Datenschutz, Kundenanforderungen und Abhängigkeit. Wer die Kontrolle über seine Daten behalten will, ist mit einem europäischen Betreiber auf der sicheren Seite.

Was wird aus Microsoft 365?

Für E-Mail, Kalender und Kontakte bieten wir mit AWYN eine Alternative aus Deutschland. Was mit Office-Programmen und Dateien passiert, klären wir in der Bestandsaufnahme.

Muss alles auf einmal umziehen?

Nein. Wir ziehen Dienst für Dienst um und fangen dort an, wo der Nutzen am größten ist.

Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung zu Datenschutz oder Auftragsverarbeitung.

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