Raus aus der US-Cloud: Anwendungen und E-Mail in deutschen Rechenzentren
Viele Unternehmen wollen ihre Daten dort haben, wo auch deutsches Recht gilt, und nicht bei einem Anbieter, den US-Behörden zur Herausgabe verpflichten können. Wir holen Websites, Shops und eigene Anwendungen auf Kubernetes in deutsche Rechenzentren und bieten mit AWYN eine Groupware aus Deutschland für E-Mail und Kalender.
Europäisches Rechenzentrum reicht nicht
Der US CLOUD Act verpflichtet US-Anbieter, Daten auf Anordnung herauszugeben, unabhängig davon, ob sie in den USA oder anderswo gespeichert sind. Entscheidend ist also nicht nur, wo der Server steht, sondern wer ihn betreibt.
Stand der Angaben:
Vier Fragen, eine Minute. Danach wissen Sie, was ein Umzug nach Deutschland für Sie bedeutet.
Frage 1 von 4
Worum es geht
- CLOUD Act
- US-Anbieter müssen Daten auf Anordnung herausgeben, auch wenn sie außerhalb der USA liegen
- Seit
- 2018 in Kraft (18 U.S.C. § 2713)
- Anwendungen
- Kubernetes in deutschen Rechenzentren mit CIAB.IO
- E-Mail und Kalender
- AWYN, Groupware aus Deutschland
Quellen: CLOUD Act, 18 U.S.C. § 2713 (US-Justizministerium, PDF), EDPB und EDPS zum CLOUD Act
Was wir für Sie umziehen
- Bestandsaufnahme: welche Dienste wo laufen und welche Daten sie halten
- Websites, Shops und eigene Anwendungen auf Kubernetes in deutschen Rechenzentren
- E-Mail, Kalender und Kontakte mit AWYN statt Exchange Online oder Google
- Umzug Dienst für Dienst, ohne großen Stichtag
- Betrieb, Überwachung und Wartung aus einer Hand
Mehr zu unserem Kubernetes-Hosting →Software aus Deutschland →
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Das Ganze aus einer Hand?
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So läuft es mit uns
- 01
Check und Erstgespräch
Wir klären, was bei welchem Anbieter läuft und warum Sie wechseln wollen.
- 02
Bestandsaufnahme
Wir listen Dienste, Daten und Abhängigkeiten und schlagen eine Reihenfolge vor.
- 03
Umzug
Dienst für Dienst, mit Testlauf und Rückweg, bis alles in Deutschland läuft.
- 04
Betrieb
Wir betreiben und überwachen die neue Umgebung, auf Wunsch mit SLA.
Häufige Fragen
Reicht ein Rechenzentrum in Frankfurt bei einem US-Anbieter?
Für die Frage nach dem Zugriff durch US-Behörden nicht. Der CLOUD Act verpflichtet US-Anbieter, Daten auf Anordnung herauszugeben, unabhängig davon, wo sie gespeichert sind. Entscheidend ist, wer den Dienst betreibt.
Ist die Nutzung von US-Clouds verboten?
Nein. Es geht um eine Abwägung von Datenschutz, Kundenanforderungen und Abhängigkeit. Wer die Kontrolle über seine Daten behalten will, ist mit einem europäischen Betreiber auf der sicheren Seite.
Was wird aus Microsoft 365?
Für E-Mail, Kalender und Kontakte bieten wir mit AWYN eine Alternative aus Deutschland. Was mit Office-Programmen und Dateien passiert, klären wir in der Bestandsaufnahme.
Muss alles auf einmal umziehen?
Nein. Wir ziehen Dienst für Dienst um und fangen dort an, wo der Nutzen am größten ist.
Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung zu Datenschutz oder Auftragsverarbeitung.
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