E-Rechnungspflicht 2027: Rechnungen aus Shop, ERP und Software automatisch erzeugen
Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland werden elektronisch: empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon heute, ausstellen je nach Umsatz ab 2027 oder 2028. Wo Rechnungen aus Shop, Warenwirtschaft oder eigener Software kommen, reicht ein Update selten. Wir binden die Systeme so an, dass XRechnung und ZUGFeRD automatisch entstehen und eingehende Rechnungen in der Buchhaltung landen.
Ein PDF ist keine E-Rechnung
Als E-Rechnung zählt nur ein strukturiertes Format nach der Norm EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Eine PDF-Datei per E-Mail reicht nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr.
Stand der Angaben:
Vier Fragen, eine Minute. Danach wissen Sie, ab wann die Pflicht für Sie gilt und wo Sie anfangen.
Frage 1 von 4
Die Fristen
- Empfangen
- seit 1. Januar 2025 für alle Unternehmen im Inland
- Ausstellen ab 1.1.2027
- bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr
- Ausstellen ab 1.1.2028
- für alle Unternehmen, bei Rechnungen an Unternehmen im Inland
- Formate
- XRechnung, ZUGFeRD ab Version 2.0.1 und andere nach EN 16931
- Ausgenommen
- Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise, Kleinunternehmer
Was wir für Sie umsetzen
- Onlineshop, Warenwirtschaft oder eigene Software erzeugen XRechnung oder ZUGFeRD
- Eingehende E-Rechnungen werden automatisch ausgelesen und an die Buchhaltung übergeben
- Rechnungen aus mehreren Systemen laufen über eine gemeinsame Schnittstelle
- Prüfung der erzeugten Dateien gegen die Norm, bevor die erste Rechnung rausgeht
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So läuft es mit uns
- 01
Check und Erstgespräch
Wir schauen, wo bei Ihnen Rechnungen entstehen und ankommen.
- 02
Bestandsaufnahme
Wir prüfen, was Ihre Systeme schon können, und was fehlt.
- 03
Umsetzung
Wir bauen die Anbindungen und testen mit echten Rechnungsdaten.
- 04
Umstellung
Sie stellen vor Ihrer Frist um, mit Zeit für die ersten Rückfragen von Kunden.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr ab dem 1. Januar 2027, sonst ab dem 1. Januar 2028. Die Pflicht gilt für Rechnungen an andere Unternehmen im Inland. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung hat ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein einfaches PDF erfüllt das nicht.
Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?
Nein. Rechnungen an Privatkunden sind ausgenommen, ebenso Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern.
Unser Onlineshop schreibt die Rechnungen. Was jetzt?
Dann muss der Shop selbst E-Rechnungen erzeugen, oder die Rechnungen laufen über Ihre Warenwirtschaft oder Buchhaltung, die das kann. Für Shopware und eigene Systeme setzen wir beides um.
Diese Einschätzung ersetzt keine Steuerberatung. Verbindlich sind das Umsatzsteuergesetz und die Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
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